Windvorrangflächen verzögert

Umstrittene Abstandsregelung rund um Funkfeuer der Flugsicherung

Von Anton J. SeibWöllstadt-1-neu

Das Verfahren zur Ausweisung von Windkraft-Flächen verzögert sich, vermutlich bis 2016. Ursprünglich sollten die Ergebnisse der ersten Offenlegung im Frühjahr 2015 vorgestellt werden.„Wir im Regionalverband sind schon ziemlich weit mit der Auswertung“, sagt die Erste Beigeordnete des Regionalverbands Frankfurt-Rhein-Main, Birgit Simon. Aber das Regierungspräsidium Darmstadt hat offensichtlich noch weiteren Beratungsbedarf.

Windvorrangflächen verzögert

Hauptknackpunkt ist nach wie vor die Deutsche Flugsicherung (DFS), die auf einer Abstandsregelung von 15 Kilometern rund um ihre acht Funkfeuer im Rhein-Main-Gebiet besteht. Simon: „Inzwischen gibt es mehrere Urteile deutscher Gerichte, die darauf hindeuten, dass 15 Kilometer doch als angemessen betrachten werden müssen.“ Im bisher laufenden Verfahren nach Windvorrangflächen hat der Regionalverband in Absprache mit dem Land Hessen drei Kilometer festgelegt.
Dabei stützt sich die Landesregierung auf Gutachten unter anderem zu einer geplanten Windkraftanlage im Frankfurter Stadtteil Nieder-Erlenbach. Die Flugsicherung dagegen kann auf mehrere Gerichtsurteile verweisen, die eine 15-Kilometer-Regelung als richtig erachten. Erst im Oktober hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt deshalb den Bau von drei großen Windrädern des Unternehmens Renertec im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim untersagt. Die Rotoren zu nahe gelegener Windkraftanlage, so die Befürchtung, könnten die gesendeten Leitstrahlen ablenken. Bordcomputer der Flugzeuge würden die Funksignale dann nicht mehr richtig einordnen, Flugzeuge schlimmstenfalls abstürzen. Dagegen warnte bereits vor Monaten der Bundesverband Windenergie vor „überzogenen Sicherheitsbedenken“. Sie blockierten bundesweit den Ausbau von 200 Windparks.

Deutlich weniger Vorrangfläche

Sollte sich die Auffassung der DFS durchsetzen, würden viele Windvorrangflächen im Rhein-Main-Gebiet wegfallen. Bisher sind rechnerisch 0,9 Prozent Hessens als Vorrangflächen vorgesehen, bei der restriktiven Regelung wären es nur noch 0,5 Prozent. Allerdings haben in dem Anhörungsverfahren eine Reihe von Kommunen Flächen angeboten, die seither nicht im Gespräch waren. Die müssen jetzt auf ihre Tauglichkeit überprüft werden. Dazu zählen etwa Flächen auf dem Gebiet der Stadt Niddatal im Wetteraukreis. Dort sind sich Kommunalpolitiker über alle Parteigrenzen hinweg einig darüber, dass auch auf dem gebiet ihrer Stadt Windräder gebaut werden können. Eine entsprechende Forderung hat die Kommune deshalb im Rahmen des Anhörungsverfahrens aufgestellt.

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